Betrug an Zürcher Hochschulen: Eine Masterarbeit für 25’000 Franken

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Ein Artikel im Zürcher Tages-Anzeiger beschreibt, wie Ghostwriting-Anbieter in der Schweiz operieren.

Rechtsanwalt Martin Steiger wird zur rechtlichen Lage zitiert:

«‹Die Ghostwriter-Firmen sind vertraglich abgesichert und damit fein raus.› Das Risiko trage alleine der Kunde. Die Firma nehme sich aus der Verantwortung mit dem Hinweis, dass es sich beim Bestellten um eine Vorlage handle und diese nicht zur Veröffentlichung gedacht sei. ‹Das ist wie beim Waffenhändler, der den Kunden darauf hinweist, dass er mit gekauften Waffen niemanden erschiessen darf.›»

Und:

«Um gegen Ghostwriting-Firmen vorgehen zu können, bräuchte es eine Änderung auf gesetzlicher Ebene. In Deutschland gab es laut Steiger den Versuch, Wissenschaftsbetrug als Straftatbestand einzuführen. ‹Das hat sich aber nicht durchgesetzt.› Ghostwriting-Firmen gehen weiterhin ungestört ihrem Geschäft nach – moralisch fragwürdig, aber legal.»

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