Datenschutz: Darf Digitec Galaxus mit den Vorlieben von Kunden werben?

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In einer neuen Werbekampagne wirbt Digitec Galaxus mit den Vorlieben von Kundinnen und Kunden in verschiedenen schweizerischen Städten.

Wie Nau berichtet, wird die Kampagne teilweise als «creepy und dsytopisch» kritisiert.

Datenschutzrechtlich dürfte die Kampagne allerdings nicht zu beanstanden sein, wie Rechtsanwalt Martin Steiger gegenüber Nau erklärt:

«Im Datenschutzrecht in der Schweiz gilt der Grundsatz: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Grundsätzlich dürfen die Personendaten von Kundinnen und Kunden bearbeitet werden, sofern diese eine Möglichkeit haben, sich unter anderem über den Zweck der Bearbeitung ihrer Personendaten zu informieren. Das Datenschutzrecht in der Schweiz will nicht vor der Bearbeitung von Daten schützen, sondern vor dem Missbrauch von Daten.

Dazu dient die Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung von Digitec Galaxus nennt insbesondere zahlreiche Bearbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit der Analyse von Kundendaten und Kundenverhalten.

Eine solche Information würde aus rechtlicher Sicht genügen. Die Auswertung mit Software, auch mit KI, muss nicht ausdrücklich erwähnt werden.

Digitec Galaxus lässt sich aber bei der Registrierung auch noch bestätigen, dass man in die Bearbeitungsvorgänge gemäss Datenschutzerklärung einwilligt. Offen ist, ob eine solche Einwilligung rechtsverbindlich ist. Man könnte argumentieren, dass die Analyse ungewöhnlich weit geht.

Kundinnen und Kunden, die wissen möchten, welche Daten bei Digitec Galaxus und durch die Migros-Gruppe über sie bearbeitet werden, können kostenlos Auskunft verlangen.

Wenn solche Werbung funktioniert, wird Digitec Galaxus weiterhin auf sie setzen. Ihre Anfrage zeigt, dass die Werbung funktioniert, denn sie erzielt Aufmerksamkeit. Wir sind in diesem Fall aber weit von ‹Big Brother› entfernt. Was Sorgen bereiten sollte, ist die mögliche Nutzung solcher Daten durch Geheimdienste und Sicherheitsbehörden.»

Nau hatte unter anderem gefragt, ob die Auswertung sowie überhaupt die Kampagne von Digitec Galaxus legal sei und wie weit man gehen dürfe. Ausserdem hatte Nau gefragt, ob das jetzt dieser «Big Brother» sei, von dem George Orwell «so bessen war». Die obige Antwort von Martin Steiger wurde bei Nau auszugsweise wiedergegeben.

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