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«Es droht eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse»

Darf ich in der Schweiz legal Serien und Filme aus dem Internet herunterladen?

Ja, das Herunterladen zum Eigengebrauch ist nach heutiger Rechtslage erlaubt. Als Eigengebrauch gilt die Verwendung im privaten Bereich, in der Familie oder unter Freunden. Illegal ist aber das Hochladen und Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Inhalten.

Während ich Serien oder Filme von einer Online-Tauschbörse herunterlade, werden im Hintergrund oft aber automatisch Dateien von meinem Computer hochgeladen. Kann ich diesen Upload verhindern?

Tauschbörsen-Software lässt sich häufig so konfigurieren, dass kein Hochladen stattfindet. Beim Programm Transmission etwa kann man die Übertragungsrate für das Hochladen auf null setzen. Je nach Tausch-Software kann man ohne Hochladen aber nicht mehr sinnvoll herunterladen und in jedem Fall wird das Tausch-Netzwerk auch dann überwacht, wenn man das Hochladen deaktiviert hat. Einige Konsumenten weichen deshalb auf Download- und Streamingdienste aus.

Wie legal sind Streamingdienste?

Das Streaming ist in der Schweiz erlaubt. Wieder gilt aber: Wenn dabei wie etwa bei Popcorn Time auch ein Hochladen stattfindet und man dadurch die Inhalte anderen Personen zugänglich macht, begeht man eine Urheberrechtsverletzung.

Was passiert, wenn man es trotzdem tut?

Dann muss man mit einem Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung rechnen. Der verwendete Internetanschluss wird über die IP-Adresse identifiziert. Sofern sich der Tatverdacht bestätigt, kann es zu einem Verfahren vor Gericht kommen, es droht beispielsweise eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse. Bei einer Verurteilung müssen Anwalts- und Verfahrenskosten bezahlt werden, und es kommt zu einem Strafregistereintrag. Möglich sind auch Schadenersatzforderungen von Rechteinhabern.

Wie unterscheidet sich die Rechtslage in Deutschland von der in der Schweiz?

Sie unterscheidet sich grundsätzlich nicht. Das Hochladen ist überall verboten. Die Rechtslage hat sich in Deutschland aber insofern verschärft, als dort auch Downloads für den Privatgebrauch illegal sind, wenn sie aus offensichtlich rechtswidrigen Angeboten wie beispielsweise KinoX.to oder Demonoid stammen. Ich rate aber auch in der Schweiz davon ab, solche Angebote zu nutzen.

Anders gefragt: Warum erhalten manche Schweizer in Deutschland Abmahnungen, obwohl sie sich nicht anders verhalten als daheim?

Dafür gibt es drei Gründe. 1. In Deutschland dürfen die Tauschbörsen-Netzwerke überwacht werden. 2. Es ist für die Rechteinhaber sehr einfach, die Identität hinter einem Internetanschluss zu ermitteln, weil die Provider zur Auskunft verpflichtet sind. Und 3. hat sich eine Abmahnindustrie entwickelt.