IMSI-Catcher ohne Justizöffentlichkeit

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Die Kantonspolizei Zürich und andere Polizeibehörden in der Schweiz setzen so genannte IMSI-Catcher zur Überwachung ein, obwohl die Rechtsgrundlage dafür erst mit dem revidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geschaffen werden soll. Die Polizei argumentiert, der Einsatz von IMSI-Catchern werde gerichtlich genehmigt und sei deshalb rechtmässig.

Radio 1 befragte in diesem Zusammenhang unter anderem Rechtsanwalt Martin Steiger, der insbesondere die Geheimjustiz bei solchen Genehmigungen kritisierte:


Einerseits wird im Kanton Zürich noch vor Inkrafttreten des revidierten BÜPF der Einsatz von IMSI-Catchern gerichtlich genehmigt, andererseits werden die entsprechenden Entscheide aber nicht veröffentlicht. In der Folge fehlt die notwendige öffentliche Kontrolle in Bezug auf die entsprechenden Entscheide. Ohne Justizöffentlichkeit ist auch nicht klar, auf welcher rechtlichen Grundlage der Einsatz von IMSI-Catchern im Kanton Zürich überhaupt genehmigt wurde.

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