
Der Kanton St.Gallen will E-Voting einführen und hat deshalb am 27. Juni 2016 den Auftrag für ein neues E-Voting-System ausgeschrieben (Screenshot). Transparenz ist allerdings nicht erwünscht, denn für den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen verrechnet der Kanton St.Gallen eine «Schutzgebühr» von CHF 5’000.00.
Die «Schutzgebühr» passt zur fehlenden Transparenz beim umstrittenen E-Voting, die Schaffung von Vertrauen steht offensichtlich nicht im Vordergrund. Ausserdem soll nicht nur Transparenz, sondern auch Innovation verhindert werden: E-Voting-Ausschreibungen in der Schweiz zielen häufig auf etablierte Anbieter wie beispielsweise Scytl anstatt noch nicht etablierte, aber innovative Anbieter zu fördern.
Rechtsanwalt Martin Steiger äusserte sich gegenüber Radio Zürisee kritisch zu dieser Art von «Schutzgebühr»:
Am 1. Juli 2016 hat der Kanton Aargau eine identische Ausschreibung – wiederum mit einer «Schutzgebühr» von CHF 5’000.00 – eröffnet (Screenshot). Anscheinend arbeiten die Kantone Aargau und St.Gallen zusammen, möchten aber verhindern (Screenshot), dass andere Kantone ihre Ausschreibungsunterlagen nach Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO) ohne weiteres selbst verwenden können.
Am 2. Juli 2016 auch eröffnete der Kanton Basel-Stadt eine Ausshreibung für ein E-Voting-System (Screenshot) – zwar ohne «Schutzgebühr», aber anscheinend mit Kriterien (Screenshot), gemäss denen faktisch nur das E-Voting-System aus dem Kanton Genf in Frage kommt …
(Via Hannes Gassert.)