m4music 2016: Urheberrecht im Online-Zeitalter

Logo: Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik (SUISA)

Die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik (SUISA) hält Rückschau auf das m4music-Festival 2016 und berichtet auch über ein Podiumsgespräch vom 15. April 2016 mit Beteiligung von Rechtsanwalt Martin Steiger:

«Am Nachmittag des zweiten Festivaltags fand im Moods im Zürcher Schiffbau das Podiumsgespräch zur Frage: ‹Wie viel Urheberrecht braucht’s im Internet?› statt. Welche Rolle spielt das Urheberrecht im Zusammenhang mit den digitalen technologischen Entwicklungen? Hindert es die Kreativität oder macht sie diese erst möglich, da die Urheber für ihre Arbeit Geld bekommen?

Schnell wurde am Panel klar, dass die Diskussion rund um das Urheberrecht komplex ist. Zum einen sollen geschützte Inhalte nutzbar sein, und zum anderen sollen die Urheber für Ihre Arbeit fair entschädigt werden.

Kritik am Verwertungsmodell der Filmindustrie

Foto: SUISA-Podiumsgespräch «Urheberrecht im Online-Zeitalter» am m4music-Festival am 15. April 2016

Die Ursache für Verstösse gegen das Urheberrecht im Internet habe oft mit mangelndem Unrechtsbewusstsein oder Unwissenheit der User zu tun, wurde im Gespräch festgehalten. Auch Verwertungsmodelle mit zeitversetzten Veröffentlichungsterminen wie es die Filmindustrie noch anwende, wurden als mögliche Anregung zu missbräuchlichem Nutzerverhalten genannt.

Willi Egloff vom Schweizerischer Verband der FilmproduzentInnen entgegnete, dass es sich Filmproduzenten finanziell nicht leisten könnten, einen Film weltweit zum gleichen Zeitpunkt in mehreren Sprachen zu veröffentlichen. Die Produktionskosten für einen günstigen Schweizer Film würden etwa 1 Million Schweizer Franken betragen, meinte Egloff. Diese Aufwände seien nur an der Kinokasse und eben durch die Verwertung mit zeitversetzter Veröffentlichung wieder einspielbar.

Gegen das Unrechtsbewusstsein und die Unwissenheit der User könnten Warnhinweise eine nützliche Massnahme sein, meinte Fabian Niggemeier von der SUISA. Zum Beispiel im Fall, wenn die Eltern als Inhaber eines Internet-Anschlusses durch einen Warnhinweis erfahren, dass sich ihre Kinder im Netz widerrechtlich verhalten.

Revision des Urheberrechts nötig

Foto: SUISA-Podiumsgespräch «Urheberrecht im Online-Zeitalter» am m4music-Festival am 15. April 2016

Ob und wie das Blocken von Websites, die gegen das Urheberrecht verstossen, nötig oder machbar ist, war man sich unter den Diskussionsteilnehmern nicht einig. Übereinstimmung hingegen bestand in der Meinung, dass das Urheberrechtsgesetz an die Realitäten des Internets angepasst werden muss.

Das Schweizer Urheberrechtsgesetz sollte jedoch wie bisher technologieneutral sein, mahnte Fabian Niggemeier. Im aktuellen Vorschlag zur Gesetzesrevision ist zum Beispiel die Peer-to-peer-Technologie erwähnt. Das macht keinen Sinn: ‹In zehn Jahren ist diese Technologie nicht mehr relevant›, meinte Fabian Niggemeier. Dafür gäbe es andere, neue Technologien – und jedes Mal müsste danach in einem langwierigen Prozess das Gesetz wieder angepasst werden.»

Fotos: SUISA / Erika Weibel, mit freundlicher Genehmigung.

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