Markenrecht: Facebook vs. Startup StressBook

Logo: HandelszeitungDie Handelszeitung schreibt über die markenrechtliche Auseinandersetzung zwischen Facebook und dem schweizerischen Startup StressBook. Auch Rechtsanwalt Martin Steiger kommt zu Wort:

«[Facebook hatte] angeboten, von einer Beschwerde abzusehen, wenn sich die Startup-Gründer in einer sogenannten Abstandsvereinbarung bereit erklärt hätten, ihr Tätigkeitsfeld nicht auf soziale Netzwerke auszuweiten.

Die Jungunternehmer sprachen sich jedoch gegen eine solche Vereinbarung aus, weil sie die Argumentation von für absurd hielten – und auf den gesunden Menschenverstand der Richter setzten. Doch Anwalt Martin Steiger warnt: ‹Das Beispiel zeigt – unabhängig vom Markenrecht – , dass man nicht darauf setzen sollte, dass Richterinnen und Richter den eigenen ‹gesunden Menschenverstand› teilen.›

Diese Lektion haben nun auch Lobsiger und Schleuniger lernen müssen. ‹Wir haben nie auch nur einen Gedanken daran verloren, dass wir in die Quere kommen könnten›, sagt Schleuniger. Vielmehr habe der Name Stressbook nahegelegen, weil die App es eben erlaube, eine Art Tagebuch über die Belastungen im Arbeitsalltag zu führen.»

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