Bombendrohungen: Was für rechtliche Folgen drohen den Tätern?

Logo: Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), Radio SRF 3Flüge werden nach Bombendrohungen umgeleitet, per WhatsApp wird vor einem Terroranschlag in Zürich gewarnt – durch mutmassliche Trittbrettfahrer jetzt nach den Terroranschlägen in Paris, aber regelmässig auch im öffentlichen Verkehr oder an Schulen.

Die Drohungen stammen meist von Absendern, die versuchen, anonym zu bleiben.

Die Absender solcher Drohungen können häufig identifiziert werden.

Radio SRF 3 befragte Rechtsanwalt Martin Steiger in zwei Beiträgen zu den rechtlichen Folgen, die in solchen Fällen drohen können:

In strafrechtlicher Hinsicht stehen Drohung (Art. 180 StGB), Nötigung (Art. 181 StGB) und Schreckung der Bevölkerung (Art. 258 StGB) im Vordergrund. Es drohen Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft, Geld- und Freiheitsstrafen, Kostenfolgen für Strafverfahren und Strafverteidigung, Strafregistereintrag sowie – allenfalls hohe – Schadenersatzforderungen.

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