Hass im Netz: Deutsches Gesetz setzt falsche Anreize

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Im Gespräch mit Fabienne Kinzelmann vom BLICK kritisierte Rechtsanwalt Martin Steiger das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Deutschland:

«‹Die Plattformen können eine Rechtswidrigkeit gar nicht zuverlässig beurteilen›, sagt Martin Steiger, Medienanwalt und Sprecher des Vereins ‹Digitale Gesellschaft›, zu BLICK. Das zeigten auch Fälle wie das Erdogan-Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann, das durch mehrere juristische Instanzen ging. ‹Das Gesetz setzt daher völlig falsche Anreize, weil die Plattformen sich im Zweifelsfall für eine Löschung entscheiden, statt eine Strafe zu riskieren.›»

Und:

«[…] Medienrechtsexperte Steiger sieht keinen Grund für ein NetzDG nach deutschem Vorbild in der Schweiz. Man könne jetzt schon auf Basis des Persönlichkeitsschutzes gemäss Artikel 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs Verfahren gegen Hetzkommentare führen. ‹Und zwar gegen jeden, der am verletzenden Kommentar mitwirkt – und damit auch gegen Facebook.›»

Der BLICK hat auf seiner Website den Artikel im Volltext veröffentlicht.

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