Rechtliche Mittel gegen die Pöbelkultur bei sozialen Netzwerken

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Im Interview mit Roger Braun von der Innerschweiz / Ostschweiz am Sonntag erkärte Rechtsanwalt Martin Steiger, wie man gegen Ehrverletzungen, Persönlichkeitsverletzungen und sonstige rechtswidrige Inhalte bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken rechtlich vorgehen kann:

«Wer auf Facebook beschimpft wird, kann sich heute allerdings nur schwer wehren.

«Nicht unbedingt. Grundsätzlich steht allen Betroffenen der herkömmliche Rechtsweg offen. Fühlt sich jemand in seiner Persönlichkeit verletzt, kann er gegen die unflätige Person zivilrechtlich vorgehen, indem er fordert, den Eintrag zu löschen und eine Wiederholung zu unterlassen. Dafür sind grundsätzlich die hiesigen Gerichte zuständig, und im besten Fall verfügt man innerhalb von wenigen Tagen über eine superprovisorische Verfügung. Meist ist es gar nicht nötig oder sinnvoll, rechtlich gegen Facebook vorzugehen.

Und wenn die Identität der unflätigen Person unklar ist?

Oft ist es möglich, die Identität herauszufinden, wenn man das Nutzerprofil und die Online-Aktivitäten der betreffenden Person analysiert. Daneben können anstössige Einträge auch bei Facebook gemeldet werden. Dies ist meist ein erster Schritt, der fast in jedem Fall empfehlenswert ist.»

Und:

«Mit den sozialen Netzwerken ist es deutlich einfacher geworden, andere Menschen öffentlich zu beschimpfen. Muss man nicht etwas dagegen unternehmen?

Ja, aber nicht auf diese Weise. Grundsätzlich reicht das Schweizer Recht aus, um gegen Persönlichkeitsverletzungen auch im Internet vorzugehen. Mittels einer superprovisorischen Verfügung kann man über ein Schweizer Gericht selbst Facebook verpflichten, rechtswidrige Inhalte zu löschen. Verbesserungspotenzial gibt es hingegen bei der strafrechtlichen Verfolgung.

Inwiefern?

In meiner Praxis erlebe ich es immer wieder, dass Staatsanwaltschaften Ehrverletzungsfälle nicht mit der nötigen Entschlossenheit angehen. Für die Opfer von Ehrverletzungen ist es äusserst frustrierend, wenn ihre Fälle liegen gelassen werden. Auch muss die Rechtshilfe verbessert werden. Bei Facebook beispielsweise die Identität eines Users ausfindig zu machen, dauert ­heute häufig sehr lange. Es ist deshalb wichtig, dass sich die Schweiz für eine effizientere internationale Zusammenarbeit einsetzt.»

Die Luzerner Zeitung hat das Interview im Volltext veröffentlicht.

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