Walliser auf Jodel-App verunglimpft

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Region BrigWalliser auf Jodel-App verunglimpft

Mehrere Personen aus der Region Brig wurden auf der App Jodel böswilligen Anschuldigungen ausgesetzt. Laut IT-Rechtsexperte Martin Steiger können solche Posts rechtliche Folgen haben.

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Mehrere Betroffene aus der Region Brig wurden auf der App «Jodel» verunglimpft.

Mehrere Betroffene aus der Region Brig wurden auf der App «Jodel» verunglimpft.

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In der Region Brig wurde die deutsche App Jodel dazu verwendet, mehrere Personen zu verunglimpfen. Dss berichtet der «Walliser Bote». Einer der Betroffenen ist Randolf Ambord aus Glis VS. Er eröffnete vor kurzem eine Tankstelle. Kurz darauf wurde in der App geschrieben, dass er sein Benzin strecke.

«Das kann nicht sein. Ich beziehe mein Benzin von einem Lieferanten, der auch andere namhafte Tankstellen beliefert», sagt Ambord der Zeitung. «Zuerst habe ich es als Scherz abgetan. Ich habe es nicht wirklich persönlich genommen und darüber gelacht. Doch als ich vermehrt darauf angesprochen wurde, sah ich mich gezwungen, zu handeln.»

Drogenhandel und Körperverletzung

Um gegen die verbreiteten Lügen vorzugehen, hat sich Ambord mit der Polizei kurzgeschlossen: «Ich habe keine Anzeige erstattet, derzeit hoffe ich noch, dass die Gerüchte verstummen», sagt Ambord. «Aber laut Polizei reicht es für eine Anzeige wegen Verleumdung.»

Ein anderer Betroffener will gegen die Verleumdungen nichts unternehmen. Laut dem «Walliser Boten» wurde geschrieben, dass er mit Drogen handle und schwere Körperverletzungen verursacht habe. Diese Handlungen konnten aber in keinster Weise belegt werden. Der Betroffene sagt: «Ich sehe das locker. Ich werde täglich rund 20-mal darauf angesprochen. Aber ich bin der Meinung, dass wenn man diesen Dingen keine Aufmerksamkeit schenkt, sie von selbst verschwinden.»

Klage gegen «Jodel» möglich

Ob bei den Posts eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung oder ein Straftatbestand wie unlauterer Wettbewerb oder Verleumdung vorliegt, muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden, wie Martin Steiger, IT-Rechtsexperte und Rechtsanwalt, sagt. «Bei den erwähnten Anschuldigungen sehe ich die Möglichkeit, dass diese als persönlichkeitsverletzend und strafbar qualifiziert werden könnten.»

Weiter erklärt Steiger: «Es könnte übrigens auch gegen Jodel geklagt werden. Gemäss Schweizer Recht kann gegen jeden, der an einer widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung mitwirkt, ein Gericht angerufen werden.» Laut Steiger kennt die Schweiz bislang keine Haftungsbeschränkung für Online-Plattformen wie Jodel.

Nicht so anonym, wie man denkt

Zwar sei Jodel eine App, auf der sich die Nutzer am gleichen Ort anonym ausdrücken könnten, doch so anonym, wie die Nutzer denken, seien sie nicht: «Jodel erfasst von allen Nutzern zahlreiche Daten, unter anderem die IP-Adresse», erklärt Steiger. «In vielen Fällen kann eine solche IP-Adresse einem Internet-Zugang in der Schweiz zugeordnet werden.» Dies kann der Polizei helfen, den Urheber eines Posts ausfindig zu machen.

Da Jodel einem deutschen Unternehmen gehört, müssten schweizerische Strafverfolgungsbehörden voraussichtlich mit internationaler Rechtshilfe an Jodel gelangen, was einige Zeit in Anspruch nehmen könnte.

«Beleidigungen sind streng verboten»

Die Nutzer der App müssen gemäss dem Unternehmen «The Jodel Venture GmbH» strenge Richtlinien befolgen. So heisst es unter Punkt eins etwa: «Es ist verboten, Namen, Adressen, Telefonnummern, Kfz-Kennzeichen, Social-Media-Konten oder andere persönliche Informationen, wie z. B. Spitznamen, Initialen usw. zu posten oder nach solchen zu fragen.» Und unter Punkt zwei: «Beleidigungen, Drohungen und jegliche Art von Hate Speech (Anmerkung Redaktion: Hassreden) sind streng verboten. Mobbing ist einfach nicht cool.»

Weiter bittet «Jodel» selbst, Verstösse zu melden, damit diese von der Plattform entfernt werden können.

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