Diese Flug-Pannen machen die Leser wütend

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Reise-ÄrgerDiese Flug-Pannen machen die Leser wütend

Ein Basler hat einen Flug für 1000 Franken gebucht. Auf seiner Kreditkarte wurde das Zehnfache belastet. Viele 20-Minuten-Leser haben Ähnliches erlebt.

kwo
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20-Minuten-Leser P. O.* wurde von Air Canada 10'236.61 US-Dollar statt 929.71 Euro belastet. Erst nach zähem Ringen mit der Airline erhielt er sein Geld zurück (20 Minuten berichtete). Doch O. ist nicht der Einzige, der über negative Erlebnisse zu berichten hat. Im Nachtrag an die Geschichte meldeten sich weitere Leser bei 20 Minuten und erzählten von ihren teilweise albtraumhaften Erfahrungen an Flughäfen und im Flugzeug.

• Der kaputte Rollstuhl

So zum Beispiel Leser Urs*. Er war im ägyptischen Hurghada in den Ferien. Als er wieder in Zürich ankam, war unterwegs sein Rollstuhl durch den Transport irreparabel zerstört worden. Trotz eingeschriebenen Briefen erhielt er nie eine Antwort oder Entschädigung von der Airline, wie er der Redaktion erzählt.

• Das falsche Datum

Blöd erwischt hat es auch Leser Huro*. Er wollte nach Thailand und buchte per Telefon den Flug nach Bangkok. Dabei freute er sich, weil er für zwei Personen aufgrund angesparter Meilen nur 400 Franken für hin und zurück bezahlen musste. Doch dabei passierte der Airline ein Missgeschick, wie der Leser erzählt: «Am nächsten Tag sah ich, dass mein Flug einen Monat zu früh gebucht war – in diesem Fall heute!» Er habe sofort die Airline angerufen, um den Fehler richtigzustellen, doch man habe ihm nur gesagt: «Da der Hinflug schon weg ist, verfällt auch Ihr Rückflug.»

• ¡Ay Caramba!

Eine Woche in Cancún, im warmen Mexiko: der Traum von Leserin Adaleta* und ihrer besten Freundin. Doch die Reise begann schlecht. Der Flug von Zürich nach Frankfurt kam zu spät an. Der Anschlussflug in der deutschen Metropole war zwar noch da, doch liess man die beiden Schweizerinnen nicht mehr einsteigen. Die Konsequenz: Eine Nacht ohne Gepäck im Frankfurter Hotel, eine zu viel bezahlte Übernachtung ohne Rückerstattung im mexikanischen Hotel, eine unzureichende Entschädigung von 272 Franken, die nicht die zusätzlichen Kosten deckte sowie viel Stress mit den Airline-Hotlines.

• Der falsche Name

Ein Tippfehler kann jedem mal passieren – auch 20-Minuten-Leserin Astrid*. Im April buchte sie einen Flug. Danach fiel ihr auf, dass ihr beim Eingeben ihres eigenen Namens ein Fehler unterlaufen war. «Ich habe darauf sofort mit der Hotline telefoniert und gefragt, ob sie dies ändern könnten», so die Leserin. Man habe ihr gesagt, sie solle den Flug einfach stornieren und man werde ihr das Geld zurückgeben. Doch das ist bisher nicht passiert, trotz mehrer Anrufe an den Kundendienst.

• Die fehlende Beinfreiheit

Der Flug von Zürich nach Málaga dauert zwar nicht lange, doch etwas mehr Beinfreiheit, das wäre bequem, dachte sich ein 20-Minuten-Leser. Er bezahlte für beide Wege jeweils 25 Franken für entsprechende Sitze. Dumm nur, dass er jeweils vor Abflug ein SMS erhielt, er sei umplatziert worden. Eine Entschuldigung von der Airline? Denkste! Eine Erstattung? Ebenfalls Fehlanzeige.

* Echte Namen der Redaktion bekannt.

Herr Steiger* wie muss ich vorgehen, wenn ich Probleme mit einer Airline habe?

Ein erster Schritt für eine Klage ist ein Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter. Damit wird das Schlichtungsverfahren eingeleitet und es kommt zur Schlichtungsverhandlung.

Was passiert, wenn dann keine Einigung zustande kommt?

Dann erteilt der Friedensrichter die Klagebewilligung und man kann innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Gericht klagen. In diesem Fall muss man die Verfahrenskosten für das Schlichtungsverfahren selbst tragen und beim zuständigen Gericht normalerweise einen Kostenvorschuss für dessen Verfahrenskosten bezahlen.

Was geschieht im Erfolgsfall?

Bei einer Einigung werden die Kosten, die mit dem Schlichtungsverfahren verbunden sind, leider nicht ohne weiteres zurückerstattet. Gemäss Zivilprozessordnung hat man keinen Anspruch auf eine Parteientschädigung. Und die Verfahrenskosten werden bei einer Einigung in vielen Fällen hälftig zwischen den Parteien aufgeteilt, was aber Verhandlungssache ist. Bei einer Einigung erhält man in vielen Fällen nicht den vollen geforderten Betrag, denn eine Einigung stellt häufig einen Kompromiss dar. Fluggesellschaften wissen, dass sich die meisten Passagiere nicht leisten können oder wollen, vor Gericht zu klagen.

Haben die Leute also nicht genug Geld, um gegen die Airlines vorgehen zu können?

Teilweise ja. «Leisten» bezieht sich aber nicht nur auf den finanziellen Aufwand, sondern auch auf die persönliche Ausdauer und Konfliktfähigkeit. Ein Gerichtsverfahren ist langwierig und wird von vielen Menschen als erhebliche Belastung empfunden.

*Martin Steiger ist Anwalt in Zürich.

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