Mit dem revidierten Urheberrechtsgesetz (URG) führt die Schweiz den Lichtbildschutz für Fotografien ein. Fotografien gelten damit auch ohne individuellen Charakter als urheberrechtlich geschützte Werke. Die Schutzdauer beträgt 50 Jahre nach der Herstellung.
Das URG wurde am 27. September 2019 von der Bundesversammlung verabschiedet und wird voraussichtlich am 1. April 2020 in Kraft treten. Bislang gab es keinen Lichtbildschutz in der Schweiz.
Wir beraten, unterstützen und vertreten Bildagenturen, Fotografen und andere deutsche Rechteinhaber sowie deutsche Anwaltskollegen bei der Durchsetzung von Bildrechten in der Schweiz.
In der Schweiz gibt es keine kostenpflichtigen Abmahnungen, keine strafbewehrten Unterlassungserklärungen und keinen Verletzerzuschlag.
Wir wissen, wie Bildrechte in der Schweiz dennoch erfolgreich und wirtschaftlich durchgesetzt werden können.
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