Am Anwaltskongress 2019 in Luzern präsentierte Rechtsanwalt Martin Steiger am Triathlon über die Rechtsgebiete einen Überblick über die neusten Entwicklungen im Datenschutzrecht.
Im ersten Teil erinnerte Martin Steiger an die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die DSGVO setzt einerseits den weltweiten «Goldstandard» für Datenschutzrecht und kann andererseits auch für die Bearbeitung von Personendaten durch Verantwortliche in der Schweiz anwendbar sein.
Im zweiten Teil ging es um die Schweiz und dabei zuerst um die laufende Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Die Revision erfolgt vor dem Hintergrund der DSGVO, aber auch aufgrund der Europäischen Datenschutzkonvention (Europarats-Konvention 108+). Danach präsentierte Martin Steiger drei Beispiele für aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht.
Quellen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, lesefreundlich aufbereitet)
- Räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO gemäss Art. 3 DSGVO
- Art. 139 IPRG
- Neues EU-Datenschutzrecht: Was gilt für Anwaltskanzleien? (Anwaltsrevue)
Fürstentum Liechtenstein
- Geltung der DSGVO auch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
- Datenschutzstelle im Fürstentum Liechtenstein
- Neues Datenschutzgesetz im Fürstentum Liechtenstein nach deutschem Vorbild
DSG-Revision in der Schweiz
- DSG-Revision in der Schweiz (und wie es im September 2019 weitergehen soll …)
- Revidierte Europäische Datenschutzkonvention (Europarats-Konvention 108+)
Rechtsprechung
- BGer 6B_181/2018 vom 20. Dezember 2018 (Medienmitteilung) zur Verwertbarkeit von Videoaufnahmen
- Urteil A-3548/2018 des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2019 (Medienmitteilung) zum App-gestützten Bonusprogramm Helsana+
- Urteil CG160047 vom 1. Juni 2018 des Bezirksgerichts Zürich zur Passivlegitimation von Suchmaschinen
Die Folien und Unterlagen zu vielen anderen Präsentationen am Anwaltskongress 2019 hat der Schweizerische Anwaltsverband auf seiner Website veröffentlicht.