An einem Workshop für den DUN-Vorstand präsentierte Rechtsanwalt Martin Steiger aus rechtlicher Sicht, wie der digitale Wandel die Zukunft der kollektiven Verwertung beeinflussen könnte.
Der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer – kurz DUN – setzt sich in der Schweiz für die Interessen aller Nutzer von Urheber- und Nachbarrechten ein.
Der DUN verhandelt insbesondere die Tarife für die kollektive Verwertung mit den schweizerischen Verwertungsgesellschaften. Beispielhaft dafür stehen die Gemeinsamen Tarife 8 und 9 (GT 8 und GT 9) über die Verwendung zum Eigengebrauch gemäss Art. 19 f. URG. Federführende Verwertungsgesellschaft ist die ProLitteris.
Martin Steiger warf unter anderem folgende Fragen auf:
- Braucht es im digitalen Raum überhaupt noch eine kollektive Verwertung?
- Wieso werden Entschädigung für die digitale Nutzung von Werken aus der Anzahl Kopien auf Papier abgeleitet?
- Wie könnte die tatsächliche Nutzung differenzierter und präziser ermittelt werden?
- Was müssten aufgrund der Rechtslage die Grundlagen für Tarife sein und welchen Einfluss haben das Öffentlichkeitsprinzip sowie Open Government Data?
- Was bedeutet die wachsende Zahl von Werken, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt wird?