Neues EU-Datenschutzrecht: Was gilt für Anwaltskanzleien?

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In der Anwaltsrevue, der Zeitschrift der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Schweiz, versuche ich Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen zu erklären, inwiefern sie vom neuen EU-Datenschutzrecht betroffen sind:

«Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinheitlicht und verschärft die Europäische Union (EU) per 25. Mai 2018 ihr Datenschutzrecht. In vielen Fällen unterliegen auch Schweizer Anwaltskanzleien der DSGVO und müssen die damit verbundenen Pflichten zumindest teilweise einhalten. Der vorliegende Beitrag beschreibt, unter welchen Bedingungen die DSGVO in der Schweiz gilt, worin die wichtigsten Pflichten bestehen und wie die DSGVO – auch selbst durch Anwaltskanzleien – umgesetzt werden kann.»

Verlinkte Quellen im Beitrag (Auswahl)

Im Beitrag verlinke ich unter anderem folgende Quellen:

Auf Französisch gibt es einen «Guide Pratique – Les avocats et le règlement général sur la protection des données (RGDPD)», den der Conseil national des barreaux veröffentlicht hat.

Hinweis: Das verlinkte «DatenschutzPartner»-Angebot ist ein Angebot der Papiertiger GmbH, an der ich unter anderem als Mitgründer beteiligt bin.

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