Was bedeutet die DSGVO für Unternehmen in der Schweiz?

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Am UnternehmerCircle von Crinera sprach Rechtsanwalt Martin Steiger über die Bedeutung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Unternehmen in der Schweiz.

In seinem Impulsreferat befasste sich Martin Steiger einleitend mit den Grundlagen von Datenschutz und DSGVO wie zum Beispiel den datenschutzrechtlichen Grundsätzen von Datensicherheit, Erforderlichkeit und Transparenz.

Danach erklärte er die Bedeutung der «Daten-Freizügigkeit» zwischen der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie die Anwendbarkeit der DSGVO ausserhalb der Europäischen Union (EU). Abschliessend vermittelte Martin Steiger, wieso sich Unternehmen in der Schweiz mit der DSGVO befassen sollten und wo die Risiken liegen, wenn man die DSGVO nicht einhält.

Martin Steiger zeigte in seinem Vortrag zahlreiche Beispiele aus der Praxis als Rechtsanwalt im Datenschutzrecht. Das Publikum beteiligte sich aktiv mit eigenen Beispielen und zahlreichen Fragen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Cookies, Datenschutzerklärungen und Bussen. Dabei kamen auch weitere Rechtsgebiete wie das Haftpflichtrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb zur Sprache, insbesondere mit Blick auf die mögliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat.

Der UnternehmerCircle ist ein Netzwerk für Unternehmer, um Herausforderungen aus dem Geschäftsalltag mit anderen Unternehmern auf Augenhöhe zu diskutieren. Die beteiligten Unternehmer profitieren vom Austausch von Erfahrungen und Wissen. Der UnternehmerCircle wurde durch das Beratungsunternehmen Crinera gemeinsam mit der Flughafenregion Zürich ins Leben gerufen.

Ein Kommentar

  1. Der Anwendungsbereich der neuen EU-Datenschutzverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, ist so gross, dass viele Schweizer Unternehmen davon betroffen sind.

    Neben diesen deutlichen Verschärfungen zu den Datenschutzbestimmung gibt es jedoch auch einige positive Neuregelungen, die den Datenschutz erleichtern können:
    1. In Konzernen kann der Datenschutz erleichtert werden, da für Unternehmensgruppen ein gemeinsamer Beauftragter für den Datenschutz eingesetzt werden kann.
    2. Es ist auch eine private Zertifizierung des Datenschutzes vorgesehen (Prüfzeichen und Siegel für den Datenschutz)
    3. Durch die Vereinheitlichung der Gesetze zum Datenschutz auf EU Ebene treten die unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in den Hintergrund (Vorrang der DSGVO).
    4. Auch festgelegt wurde ein Recht auf das „Vergessenwerden“.

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