Datenschutz bei der elektronischen Identität in der Schweiz

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Das Datenschutz-Forum Schweiz befasste sich an einer Abendveranstaltung am 4. September 2019 mit der geplanten – und umstrittenen – elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz.

  • Markus Naef, CEO der SwissSign Group AG, welche die Swiss ID betreibt, erklärte, wie der «unkomplizierte und praktische Zugang zu Onlinediensten einfach und sicher mit einem einzigen Login» funktioniert.
  • Nationalrätin Min Li Marti (SP) informierte über den neusten Stand der parlamentarischen Beratungen und zeigte auf, wieso nicht «nicht Private, sondern der Staat einen digitalen Pass anbieten» sollten. Marti befasste sich unter anderem als Mitglied der Kommission für Rechtsfragen (RK-NR) mit dem neuen Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID).
  • Rechtsanwalt Martin Steiger zeigte auf, wie der Datenschutz bei der E-ID geregelt ist und wo es Klärungs- sowie Verbesserungsbedarf gab (und gibt). Ausserdem diskutierte er aufgrund von verschiedenen Indikatoren, ob die SwissSign Group AG überhaupt in der Lage ist, den Datenschutz zu gewährleisten.

Die Veranstaltung wurde von Ursula Utting, die das Datenschutz-Forum Schweiz präsidiert, moderiert.

Für kontroverse Diskussionen sorgten vor allem die Verwendung der E-ID für das elektronische Patientendossier (EPB) und die Frage, ob das Bundesamt für Polizei (Fedpol) oder Identity-Provider (IdP) wie SwissSign die E-ID ausstellen.

Wer stellt eigentlich die E-ID aus: Bundesamt für Polizei oder Identity-Provider?

Gemäss dem vorliegenden Entwurf für das E-ID-Gesetz muss die Ausstellung über einen IdP beim Fedpol beantragt werden, worauf der jeweilige IdP die E-ID ausstellt (Art. 6 Abs. 1 u. 4 E-BGEID):

«Wer eine E-ID will, beantragt deren Ausstellung über einen IdP bei fedpol. […] Der IdP ordnet die Personenidentifizierungsdaten der E-ID zu und stellt die E-ID der antragstellenden Person aus.»

Die anwesenden Fachpersonen wurden sich nicht einig, wie dieser Gesetzeswortlaut zu verstehen ist.

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