Spam-freier Newsletter-Versand in der Schweiz

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In meinem jüngsten Gastbeitrag bei startwerk.ch befasse ich mich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Versand von E-Mail-Newslettern.

Damit der Massenversand von E-Mail nicht als Spam gilt sowie als unlauterer Wettbewerb straf- und zivilrechtlich verfolgt werden kann, müssen folgende drei Bedingungen gemäss Art. 3 Buchstabe o UWG kumulativ erfüllt sein:

  1. «Opt-in», das heisst E-Mail-Versand nur an Empfänger, die ausdrücklich den Newsletter abonniert haben,
  2. Korrekter Absender, damit die Newsletter-Abonnenten wissen, von wem die E-Mail stammt,
  3. «Opt-out», das heisst Abonnenten müssen sich jederzeit vom Newsletter abmelden können.

Sie finden meinen Gastbeitrag im Volltext auf der startwerk.ch-Website.

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