Recht im Netz: Worauf müssen Journalistinnen online achten?

Foto: Rechtsanwalt Martin Steiger am MAZ-Lokalkournalismustag 18

Am Lokaljournalismustag 18 der Schweizer Journalistenschule MAZ in Luzern sprach Rechtsanwalt Martin Steiger über Recht im Netz und worauf Journalistinnen (und auch Journalisten) achten müssen.

Themen waren unter anderem die Regeln von Plattformen wie Facebok, Instagram Snapchat, Twitter und YouTube, die Verwendung von Bildern aus dem Internet, das «Recht am eigenen Bild» (einschliesslich Anonymisierung) und der Umgang mit Lesern sowie ihren Kommentaren:

Themen von anderen Referentinnen und Referenten waren «Audience First» (Henning Bulka, Rheinische Post), Storytelling auf verschiedenen Kanälen (Alexandra Stark, MAZ), Liveticker (Yves Brechbühler, Jungfrau Zeitung), kleine Helfer im Alltag (Beat Rüdt, MAZ) und das Erfolgsrezept des Willisauer Boten (Norbert Bossart).

Fotos, Handouts und Zusammenfassungen sind unter maz.ch/lokaljournalismustag18 abrufbar.

Bild: MAZ, mit freundlicher Genehmigung.

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