Medienstrafrecht: Neue Social Media-typische Straftatbestände

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Bei der Fachgruppe Medienrecht des Zürcher Anwaltsverbandes (ZAV) sprach Rechtsanwalt Martin Steiger am 24. Oktober 2023 über Identitätsmissbrauch und andere neue Social Media-typische Straftatbestände.

Im Vortrag in der Reihe «Medien­­strafrecht» der Fachgruppe setzte Martin Steiger den Fokus auf Identitätsmissbrauch als neuen Straftatbestand. Der entsprechende Art. 179decies StGB trat am 1. September 2023 zusammen mit dem neuen Datenschutzrecht in der Schweiz in Kraft:

«Wer die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.»

Der neue Straftatbestand erhielt durch ein Deepfake-Video im schweizerischen Wahlkampf 2023 viel Aufmerksamkeit.

Offen sind beim neuen Straftatbestand vor allem Fragen zur Bestimmtheit und zu Konkurrenzen.

Das Gleiche gilt für die weiteren neuen Straftatbestände, über die Martin Steiger sprach:

  • «Revenge Porn» (Unbefugtes Weiterleiten von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten, Art. 197a StGB, noch nicht in Kraft)
  • «Cyberflashing» (Sexuelle Belästigungen, Art. 198 Abs. 2 StGB, noch nicht in Kraft)
  • Cyberstalking (Nachstellung, Art. 181b StGB, hängig in der nationalrätlichen Rechtskommission)

In seinem Vortrag nannte Martin Steiger unter anderem folgende Quellen:

Siehe auch:

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