Am 23. Januar 2018 sprach Rechtsanwalt Martin Steiger beim Joomla! Verband Schweiz über «rechtliche Stolpersteine für Webdesigner». Joomla! ist ein – auch in der Schweiz – beliebtes freies Open Source-Content Management System (CMS)
Themen waren unter anderem, wie man Verträge auch ohne Unterschrift möglichst rechtssicher abschliessen kann, wie man Geldforderungen gegenüber Kundinnen und Kunden durchsetzt, ob man eine Rechtsschutzversicherung benötigt und welche Haftung ein Webdesigner allenfalls tragen muss. Weitere Themen betrafen den Datenschutz, zum Beispiel im Hinblick auf die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU), und die Voraussetzungen für einen rechtssicheren Newsletter-Versand.
Für Diskussionen sorgte unter anderem der Umstand, dass E-Mail in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich nicht als schriftlich gilt. Weitere Diskussionen betrafen den Datenschutz bei amerikanischen Software as a Service (SaaS)-Anbietern, das Sammeln von E-Mail-Adressen sowie das richtige Verhalten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die Veranstaltung war ausgebucht. Die geplanten drei Stunden vergingen dank vielen Fragen aus dem aufmerksamen Publikum wie im Flug. Teilnehmer bezeichneten die Themen als «lebendig und gut gebracht», den Vortrag als «interessant und lehrreich» und Martin Steiger als «hervorragenden Referenten» zu einem «höchst aktuellen Thema».
Bild: Beispielhafter Screenshot aus dem Vortrag vom 23. Januar 2018.