Social Media: Haftung für Drittäusserungen

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In der Fachgruppe Medienrecht des Zürcher Anwaltsverbandes (ZAV) treffen sich Juristen und Rechtsanwälte, die sich schwerpunktmässig mit medienrechtlichen Fragen befassen.

An der Veranstaltung vor den sommerlichen Gerichtsferien sprach Rechtsanwalt Martin Steiger über Praxis und Rechtsprechung zur Haftung und Verantwortlichkeit für Drittäusserungen auf Social Media.

Im Vortrag wurden unter anderem folgende Quellen genannt:

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