E-Commerce: UWG mit neuen Vorgaben für Bestellvorgang

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Am 1. April 2012 tritt in der Schweiz das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Mit der Revision unterliegen E-Commerce-Anbieter neu einer generellen Impressumspflicht. In einem Gastbeitrag bei «startwerk.ch» beschreibe ich, welche drei weiteren neuen Vorgaben speziell für den elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft treten.

Die neuen Vorgaben finden sich in Art. 3 Abs. 1 Buchst. s Ziff. 2 bis 4 rUWG (PDF):

«Unlauter handelt insbesondere, wer: […] Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt: […]

2. auf die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, hinzuweisen,

3. angemessene technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und korrigiert werden können,

4. die Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen[.]»

Genauso wie bei der Impressumspflicht hat sich die Schweiz auch bei diesen neuen Vorgaben an der europäischen E-Commerce-Richtlinie orientiert.

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