Beim Pikett Strafverteidigung in Zürich sprach Rechtsanwalt Martin Steiger am 5. September 2023 an einer Weiterbildungsveranstaltung über Strafverteidigung im IT-Recht.
Martin Steiger erklärt mit einem Fall aus seiner Praxis, worauf es bei der Strafverteidigung in der Schnittmenge von Straftaten und Technologie ankommt. Man könnte auch von der Verteidigung bei Cybercrime oder im Technologie-Strafrecht sprechen.
Im Fall ging es um eine beschuldigte Person, die wegen einem falschen forensischen Gutachten der damaligen Coprin AG beinahe zu Unrecht wegen verbotenen Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) und verbotener Pornografie (Art. 197 Abs. 4 u. 5 StGB) verurteilt worden wäre. In rechtlicher Hinsicht half BGE 137 IV 208 bei der Frage, was es bedeutet, wenn Daten im nicht zugewiesenen Bereich einer Festplatte gespeichert sind.
Wichtig sind aus Sicht von Martin Steiger insbesondere folgende Punkte:
- Freude am Strafrecht plus «Spass am Gerät»
- Beschuldigte Personen müssen in technischer Hinsicht nicht bei Null beginnen
- Technische Zusammenhänge in Verfahren so erklären können, dass sie auch Juristinnen und Juristen verstehen
- Nutzung von Open Source Intelligence (OSINT)
In seinem Vortrag nannte Martin Steiger unter anderem folgende weiterführenden Quellen:
- Digitale Kriminalität (Bundesamt für Statistik)
- Kik Messenger (Deutschsprachige Wikipedia)
- Kali Linux
- Expert Witness Disk Image Format (EnCase) und Advanced Forensic Format (AFF) (Library of Congress)
- forensic-toolkit (GitHub)
- NerdyData
- Rechtsgutachten: Wann ist ethisches Hacking nicht strafbar? (Steiger Legal)
- «Cybercrime Blog» (Ferner Alsdorf)
Präsentation «Strafverteidigung im IT-Recht»
Siehe auch:
- Böse USB-Sticks und wie man sich wirksam vor dieser Gefahr schützt
- Open Source Intelligence mit Metadaten von Dateien
Hinweis: Die vollständige Präsentation bleibt dem Publikum vorbehalten, das vor Ort dem Vortrag von Rechtsanwalt Martin Steiger folgte.