Vorsicht, Urheberrecht: Streaming mit Torrents Time

Bild: Screenshot der Torrents Time-Website («Torrents Made Easy»)

Beim Konsum von Fernsehserien, Musik und Filmen wird das Downloaden zunehmend durch Streaming verdrängt.

Inzwischen setzen auch Filesharing-Websites wie beispielsweise die berühmt-berüchtigte Pirate Bay auf Streaming. Sie verwenden dafür Torrents Time. Dabei handelt es sich um eine App, die als Plugin direkt im Browser läuft. Als Grundlage für das Streaming von Fernsehserien und Filmen dient Filesharing mittels BitTorrent-Protokoll, was sich aus der App aber allenfalls nicht direkt ergibt. Für die Anonymisierung werden kostenpflichtige VPN-Dienste direkt in der App angeboten.

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Bei Filesharing besteht immer die Gefahr, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten rechtswidrig verhalten. Bei lexwiki.ch erläutere ich in meinem Gastbeitrag «Streaming mit Torrents Time: Legal oder illegal?» die Rechtslage und zeige mit einem Beispiel auf, welche Rechtsfolgen bei Streaming mit Torrents Time drohen können:

«Student Peter verwendet Torrents Time und geniesst das grosse Angebot. Streaming mittels Torrents Time wurde ihm von einer bekannten Filesharing-Website angeboten und läuft bei ihm im Browser. Bei einem VPN-Anbieter, der ihm von der gleichen Website empfohlen wurde, hat Peter ein Abonnement zur Anonymisierung abgeschlossen.

Nach einigen Monaten wird Peter am frühen Morgen unsanft von der Polizei geweckt. Die Polizei führt bei Peter eine Hausdurchsuchung durch, wobei auch sein Computer und sein Smartphone sichergestellt werden. Später stellt die Polizei fest, dass auf einem Computer tatsächlich Torrents Time verwendet wurde und liefert der zuständige Staatsanwaltschaft eine Liste der geteilten Inhalte, darunter bekannte Filme aus «Hollywood».

Die Staatsanwaltschaft verurteilt Peter ein halbes Jahr später wegen Urheberrechtsverletzungen mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt CHF 4’500.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren. Peter muss ausserdem eine Busse von 800 Franken bezahlen und Verfahrenskosten von CHF 1’800.00 übernehmen. Das Strafverfahren führt zu einem Strafregistereintrag. Der sichergestellte Computer wird vernichtet und entsorgt. Da Peter in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebt, werden keine Schadenersatzforderungen gestellt.»

Empfehlung: Ausweichen auf «legale» Alternativen

Das rechtliche Ergebnis ist gleich wie schon bei Popcorn Time, der Vorgänger-App von Torrents Time:

«Die Nutzung […] in der Schweiz ist demnach legal, solange dadurch kein Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten erfolgt. Im Gegensatz zu anderen Filesharing-Apps lässt sich das Hochladen allerdings nicht direkt in der App deaktivieren. […]»

Im Zweifelsfall lohnt es sich, auf Alternativen auszuweichen, bei denen keine Zweifel an der Legalität bestehen. Auch hat sich gezeigt, dass bei Torrents Time gravierende Sicherheitslücken bestehen. Beim Surfen auf Filesharing-Websites droht immer Gefahr durch dubiose Werbung.

Bei Fernsehserien und Filmen besteht allerdings noch das Problem, dass die amerikanische Unterhaltungsindustrie den Zugang zu kostenpflichtigen Inhalten erheblich erschwert. Für Musik hingegen gibt es inzwischen attraktive Streaming-Angebote für zahlungswillige Konsumentinnen und Konsumenten.

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