Am Swiss Blog Family-Kongress 2019 in Zürich sprach Rechtsanwalt Martin Steiger vor Bloggerinnen, Instagrammern und YouTuberinnen aus der Schweiz und aus Deutschland über die rechtlichen Grenzen von Influencer-Marketing.
Themen waren beispielsweise, was man unter Influencer-Marketing und Werbung versteht, welche Werbung gekennzeichnet werden muss, damit sie nicht als Schleichwerbung gilt, und wie Werbung eine solche Kennzeichnung vorgenommen werden sollte.
Themen waren auch die rechtlichen und sonstigen Folgen der Veröffentlichung von Schleichwerbung, die Regeln der verschiedenen Social Media-Plattformen, die Rechtslage im Ausland und regulierte Inhalte wie beispielsweise Alkohol-Werbung.
Als Beispiele dienten die Fälle der Schweizerischen Lauterkeitskommission, die Instagram-Posts von Roger Federer und anderen bekannten Influencern geprüft hatte. Als ausländisches Beispiel diente das kürzlich ergangene Urteil gegen die deutsche Influencerin Sonny Loops.
Weitere Beispiele wurden aufgrund von zahlreichen Fragen aus dem Publikum diskutiert, zum Beispiel im Zusammenhang mit Affiliate-Links.
Siehe auch: Influencer & Co.: Wer muss welche Werbung wie und warum kennzeichnen?
Herzlichen Dank Martin fürs rasche einstellen deiner Folien und deinen Rückblick auf unseren Kongress.
Das Organisationsteam ist super happy, dich an Board zu haben. Es war ein sehr bereichernder Beitrag zu den Themen mit dieser Werbung im Internet.
@Martin Rechsteiner:
Vielen Dank für einen – einmal mehr – perfekt organisierten Anlass! 👍🏻