Lauterkeitsrechtliche Stolpersteine im Marketing

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Bei der Zürcher Energie 360 Grad AG sprach Rechtsanwalt Martin Steiger über die rechtliche Stolpersteine im Marketing, die sich aus dem Lauterkeitsrecht erheben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Energie 360° erhielten am Vortrag einen Einstieg in das Lauterkeitsrecht gemäss dem schweizerischen Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und lernten die Schweizerische Lauterkeitskommission kennen.

Danach folgten praktische Beispiele zu den lauterkeitsrechtlichen Hürden für kommerzielle Kommunikation, unter anderem:

  • Massenwerbung («Spam»)
  • Influencer-Werbung (Schleichwerbung)
  • Preisbekanntgabe (gemäss Preisbekanntgabeverordnung, PBV)
  • Geschlechterdiskriminierung (Sexismus)

Schliesslich zeigte Martin Steiger auf, wie es lauteres Verhalten in der Werbung lohnt:

So kann unfaires Verhalten zu Reputationsschäden durch Medien und Online-Bewertungen führen, es drohen aber auch strafrechtliche und andere rechtliche Folgen. So nimmt beispielsweise das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Beschwerden wegen unlauterem Wettbewerb entgegen.

Hinweis: Die Präsentation bleibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Energie 360 Grad AG vorbehalten. Teilnehmerinnen können die Präsentation direkt bei Energie 360° oder gerne bei uns anfordern.

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