Was erwartet die Gesellschaft 
von den Datenschutzbehörden?

Foto: Menschen

Am Frühjahrsplenum 2019 von privatim sprach Rechtsanwalt Martin Steiger in Zürich darüber, was die Gesellschaft von den Datenschutzbehörden erwarten darf und soll.

privatim ist die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten. Mitglieder sind der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) sowie die Datenschutzbeauftragten von Kantonen und Städten. Die Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein geniesst Gastrecht.

Der kritische Denkanstoss endete mit folgenden fünf Erwartungen:

  1. Grundsätzliches in Frage stellen und nicht «bloss» fehlende gesetzliche Grundlagen oder «nur» die Umsetzung bemängeln
  2. Gesetzliche Grundlagen sind notwendig, aber nicht hinreichend: Verhältnismässigkeit
  3. Starken staatlichen und wirtschaftlichen Akteuren sichtbar die Stirn bieten
  4. Rechte von Betroffenen anhand von geeigneten Beispielen stärken
  5. Lobbying in eigener Sache erheblich verbessern und verstärken: Ressourcen und Unabhängigkeit

Auch am Frühjahrsplenum sprach Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein. Sie führte hörenswert in die Melde- und Benachrichtigungspflichten bei «Datenpannen» gemäss Art. 33 f. DSGVO ein sowie berichtete aus der Praxis.

Hansen führt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) seit 2015 und ist die erste Informatikerin unter den deutschen Datenschutzbeauftragten.

Bild: Pixabay / 22612, Public Domain-ähnlich.

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