Am Digitaltag 19 der Journalistenschule MAZ sprach Rechtsanwalt Martin Steiger über wegweisende Urteile im digitalen Journalismus.
Thema war unter anderem die Frage, wer als Journalist gilt und sich entsprechend auf den Quellenschutz sowie das Medienprivileg im Datenschutzrecht berufen kann. Weitere Themen waren die Grenzen der Meinungsfreiheit sowie die Siegelung von Quellenmaterial in einem Strafverfahren.
Grundlage für den Workshop bildeten folgende Gerichtsentscheide:
- Schweizerisches Bundesgericht: Urteil 1B_550/2019 vom 6. August 2019
- Europäischer Gerichtshof (EuGH): Urteil C-345/17 vom 14. Februar 2019
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Antunes Emídio und Soares Gomes da Cruz v. Portugal vom 24. September 2019 (75637/13 und 8114/14)
Präsentation «Wegweisende Urteile im digitalen Journalismus»
Das MAZ hat die Handouts und Präsentationen für alle Workshops am Digitaltag 19 online veröffentlicht.
Bild: MAZ / Jae-in Moon.