Populäre Irrtümer im Datenschutzrecht

Foto: Rechtsanwalt Martin Steiger am Winterkongress 2020 der Digitalen GesellschaftAm Winterkongress 2020 in Zürich sprach Rechtsanwalt Martin Steiger über populäre Irrtümer im Datenschutzrecht.

Die Irrtümer, die häufig aus einer Kollision von Theorie und Praxis resultieren, präsentierte Martin Steiger auf Grundlage von sieben Aussagen und mit entsprechenden Beispielen:

  • «Wir brauchen ein Cookie-Banner!»
  • «Wer meine Daten möchte, muss mich vorher fragen!»
  • «In Europa muss ich vorher gefragt werden!»
  • «Ich kann mich informieren!»
  • «Die DSGVO gilt in der Schweiz!»
  • «Ich habe ein Recht auf Auskunft!»
  • «Mit dem revidierten Datenschutzgesetz wird alles besser!»

Der Winterkongress ist das jährliche Treffen der Digitalen Gesellschaft in der Schweiz. In diesem Jahr nahmen über 400 Personen am Winterkongress teil.

Der Vortrag wurde per Live-Stream übertragen. Die Aufzeichnung wird in Kürze durch die Digitale Gesellschaft veröffentlicht werden, bereits veröffentlicht wurden Impressionen von Kongress-Fotograf Manuel Lopez.

Bild: Manuel Lopez.


Nachtrag: Die Aufzeichnung ist nun unter anderem bei YouTube abrufbar.

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