Im ersten Teil klärte Martin Steiger über vier gängige Missverständnisse im Zusammenhang mit der DSGVO auf:
- «Die Schweiz ist von der DSGVO nicht betroffen.» ❌
- «Jede Bearbeitung von Personendaten benötigt eine ausdrückliche Einwilligung.» ❌
- «Unsere AGB gelten als Einwilligung.» ❌
- «Die DSGVO kann der Schweiz nicht durchgesetzt werden.» ❌
Im zweiten Teil präsentierte Martin Steiger drei kurze Beispiele für den praktischen Umgang mit der DSGVO:
- Newsletter mit MailChimp
- Tracking mit Google Analytics
- Lead Magnets mit Freebies
Im letzten Teil empfahl Martin Steiger einige Quellen für weitere Informationen, unter anderem den «Crashkurs DSGVO»-Podcast von Anwaltskollege Stephan Hansen-Oest und die bayerischen Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine.
Für jene, die einen Datenschutz-Vertreter in der EU benötigen, gibt es das «Datenschutzpartner»-Angebot, das Rechtsanwalt Martin Steiger gemeinsam mit Andreas Von Gunten ins Leben gerufen hat. In der Präsentation versteckt sich ein Gutscheincode für 20 Prozent Rabatt auf das aktuelle Angebot von «Datenschutzpartner».
Im Anschluss an die Präsentation diskutierte Martin Steiger aufgrund von zahlreichen Fragen aus dem Publikum verschiedene Themen rund um die DSGVO.
Hinweis: Am 17. April 2018 wird Rechtsanwalt Martin Steiger in Bern am dortigen WordPress Meetup nochmals über die DSGVO und die Auswirkungen auf Websites in der Schweiz sprechen.