Schlagwort: Art. 13 StJVG
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Lockpicking-Set, Mobilfunk-Störsender und anderes Verbrecherwerkzeug
Lockpicking beschreibt das Aufsperren von Schlössern, ohne dass man einen dafür passenden Schlüssel besitzt, aber auch ohne das jeweilige Schloss zu beschädigen. Lockpicking betreiben nicht nur Geheimdienste und sonstige Sicherheitsbehörden …