Schlagwort: Art. 261bis StGB
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Urteil: Twitter-Nutzer = Relative Person der Zeitgeschichte
Wer unter seinem eigenen Namen öffentlichkeitswirksam twittert und bloggt, kann zur relativen Person der Zeitgeschichte werden – zu diesem Ergebnis gelangte das Obergericht des Kantons Zürich im Zusammenhang mit dem …
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Facebook: Rassistisch, unanständig, aber nicht strafbar
In einer Diskussion auf Facebook wurde Nutzer A. von Nutzer H. als «Idiot» und «Pussy» beschimpft. Ausserdem schrieb der mutmasslich in Deutschland wohnende H., der Koran sei eine kriminelle Ideologie, …