Schlagwort: Art. 8 VeÜ-VwV

  • Verkehrsschild: Einbahnstrasse (Text)

    Elektronischer Rechtsverkehr bleibt Einbahnstrasse

    Der elektronische Rechtsverkehr in der Schweiz ist eine Einbahnstrasse. Eingaben dürfen elektronisch an Gerichte und sonstige Behörden verschickt werden, aber es gibt keinen Anspruch auf elektronische Zustellung in der Gegenrichtung. …

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