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Vorwurf, ein Rechtsanwalt habe Wahnvorstellungen, ist keine Ehrverletzung
Wer einem Rechtsanwalt unterstellt, er habe «Wahnvorstellungen», begeht in einem nicht öffentlichen Forderungsprozess keine Ehrverletzung. Zu dieser Erkenntnis führte ein entsprechender Strafantrag wegen Beschimpfung, der vor Bundesgericht endete. Ein Anwaltskollege …