Schlagwort: LB140070
-
Richterliche Mühen: Selbst entscheiden, geltendes Recht
«Die alte Zürcher ZPO gilt definitiv nicht mehr, und wenn die Parteien nicht einig sind, muss sich das Gericht der Mühe unterziehen, den Streitwert festzulegen.»Mit diesen Worten erklärte das Obergericht …