Schlagwort: Parteivortrag

  • Foto: Schweizerisches Bundesgericht

    Anspruch auf rechtliches Gehör in 20 Minuten

    Richter mögen keine geschwätzigen Rechtsanwälte. Als Geschwätzigkeit kann bereits ein Plädoyer von mehr als 20 Minuten gelten! Als geschwätzig ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV) kann …

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