Schlagwort: Schiedsgerichtsbarkeit
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FaceApp: Kein angemessener Datenschutz und alle Freiheiten für Anbieterin in Russland
Mit FaceApp kann man Gesichter kreativ verändern lassen. Mit der russischen App, die es seit Anfang 2017 gibt, kann man Gesichter beispielsweise älter oder jünger werden lassen oder das Geschlecht …
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Dropbox: Neue Nutzungsbedingungen ohne Sammelklagen
Der amerikanische Speicherdienst Dropbox ändert per 24. März 2014 seine Nutzungsbedingungen. Zwei wichtige Änderungen betreffen etwaige Rechtsstreitigkeiten mit Dropbox: Einerseits werden Sammelklagen (Class Actions) gegen Dropbox ausgeschlossen, andererseits tritt ein privates Schiedsgericht der American Arbitration Association (AAA) grundsätzlich an Stelle der bislang zuständigen staatlichen Gerichte in San Francisco. Für Dropbox-Nutzer werden diese Änderungen in den meisten Fällen nachteilig sein.