Schlagwort: StGB 307
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Ein Richter, ein ungültiges Protokoll und eine Wunderheilung
Strafverfahren müssen protokolliert werden. Gerichtsschreiber und Richter müssen die Richtigkeit von Protokollen jeweils durch eigenhändige Unterschrift bestätigen (Art. 76 Abs. 1 u. 2 StPO). In einem Strafverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht …