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Vorsicht beim Herunterladen

Abmahnung von 3000 Euro: Maelle nutzte einen Streamingdienst in der Berliner WG – und wurde nach deutschem Recht verklagt. Foto: P. Abensur/Indépendant

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Steif vor winterlicher Kälte haben sich die Berliner in ihre vier Wände zurückgezogen, die Strassen sind menschenleer. Auch Maelle* macht es sich mit einer Tasse im Bett gemütlich. Sie will sich eine ihrer Lieblings-TV-Serien anschauen. Nach drei Episoden guter amerikanischer Unterhaltung löscht sie das Licht. Zwei Wochen später erst, als sie einen Anruf ihrer völlig aufgelösten Mitbewohnerin erhält, wird ihr die Tragweite ihres scheinbar harmlosen Verhaltens bewusst.

Sie haben Post von Waldorf & Frommer erhalten, einer Anwaltskanzlei in München: ein Dutzend Seiten voller juristischen Argumentationen. Die Genferin realisiert, dass ihr Serienkonsum durch das Gesetz in Deutschland bestraft wird. Innert 15 Tagen soll sie laut dem Abmahnschreiben den Betrag von 3000 Euro bezahlen.

«In der Schweiz hatte ich die Gewohnheit, täglich solche Serien zu schauen.»

Maelle

Tatsächlich wurde nördlich des Rheins das Pirateriegesetz Ende der Nullerjahre verschärft. «Als ich den Brief las, fiel ich aus allen Wolken», erinnert sich Maelle heute in einem Café in Genf. «In der Schweiz hatte ich die Gewohnheit, täglich solche Serien zu schauen. Deshalb hatte ich mir nichts dabei gedacht, als ich nach Deutschland kam und enorm viel anschaute.» Maelle war sich nicht bewusst, dass bei Plattformen wie Streamio oder Popcorn Time nicht nur der Film, den sie schaut, gestreamt wird, sondern gleichzeitig im Hintergrund von ihrem PC aus auch Filmdateien ins Netz hochgeladen werden.

Während Streaming in Deutschland und in der Schweiz erlaubt ist, ist das sogenannte Filesharing, also das Verteilen von Inhalten, illegal. Seit der Gesetzesänderung in Deutschland können Rechteinhaber von Musik oder Filmen zudem bei einem Zivilgericht verlangen, dass der Nutzer hinter einer IP-Adresse, die illegale Inhalte hochlädt, identifiziert wird.

Besucht man Websites ausländischer Botschaften in Deutschland, wird schnell klar, dass es sich beim Missgeschick von Maelle nicht um einen Einzelfall handelt. Viele Schweizer Internetnutzer suchen dort in den Foren Hilfe.

Kanzlei repräsentiert 70 Prozent des Marktes

Dabei ist die Abmahnung absolut legal. Die 50 Anwälte starke Kanzlei Waldorf & Frommer hat daraus ein florierendes Geschäftsmodell gemacht. Sie ist die Nummer eins in Deutschland, was die Verfolgung von Internetnutzern anbelangt, die das Urheberrecht verletzen oder geistiges Eigentum nicht respektieren, und vertritt mehrere grosse Filmvertriebe wie Warner Bros. oder Sony. Laut Gründer Björn Frommer repräsentiert die Kanzlei etwa 70 Prozent des gesamten Marktes: «Die grossen Firmen der US-Unterhaltungsindustrie haben lange versucht, Prävention mittels Öffentlichkeitskampagnen zu betreiben. Ohne Erfolg. Daraufhin haben sie entschieden, die Strategie zu ändern, und uns berufen», erklärt er am Telefon.

Eine Entscheidung, die sich auszahlt. Die Zahl der Betrüger hat seit 2011 kontinuierlich abgenommen. Regelmässig wegen der unsanften Methoden seiner Firma kritisiert, verteidigt sich der Firmengründer: «Wir tun nichts Illegales. Das Herunterladen ist verboten, und jeder Brief, den wir verschicken, kostet uns etwas. Meistens sind wir bereit, eine Einigung zu finden. Unsere 50 Anwälte sind am Telefon immer erreichbar.»

Die Kanzlei Waldorf & Frommer hat aus Abmahnungen ein florierendes Geschäftsmodell gemacht.

Für den Mann des Rechts sind stattdessen die Streaming-Plattformen für die Situation verantwortlich. «Anbieter wie Popcorn Time oder Streamio belügen ihre Kunden, weil sie sie nicht darauf hinweisen, dass sie via ihren Computer auch Daten ins Netz laden und verteilen, wenn sie eine Serie schauen. Sie sind schuld an der ganzen Geschichte.»

Fragt man Frommer, wie die Surfer ihr illegales Verhalten erklären, sagt er: «Ich habe schon alles gehört. Das sind immer dieselben Geschichten, meistens lügen die Leute schlicht und einfach.» Folglich zieht die Kanzlei die Schraube immer mehr an, und es wird immer schwieriger, eine Einigung zu erzielen oder der Strafe zu entkommen.

Inspiriert vom US-Modell, hat ein deutsches Gericht gesetzlich bestimmt, was der illegale Download eines Songs kosten soll: 200 Euro. Ein Album könnte also bis zu 2000 Euros teuer werden. In Wirklichkeit treffen sich die beiden Parteien aber in den meisten Fällen bei einem Betrag von 900 Euro, wie Anwalt Christian Solmecke sagt. Solmecke kennt die geforderten Unsummen in den Abmahnbriefen, ist er doch der Hauptgegner von Waldorf & Frommer und hat sich auf die Verteidigung der Internetnutzer spezialisiert: «Ich bearbeite jedes Jahr etwas 70'000 Abmahnungen», sagt er. Selbst wenn nur drei Prozent die Strafe zahlen und der Betrag, der pro Strafsumme an Waldorf & Frommer geht, vertraulich ist, bleibt das Ganze laut Solmecke ein einträgliches Geschäft.

«Die Schweiz ist eine Insel. Und ein schwarzes Loch»

In Deutschland ist das Phänomen der Abmahnungen in der Öffentlichkeit langsam bekannt. Dafür betrifft das Problem heute hauptsächlich unwissende Touristen und, wie das deutsche Magazin «c't» kürzlich berichtete, zunehmend auch Flüchtlinge. In deren Heimat ist die Nutzung von Internettauschbörsen oft weder verpönt, noch wird sie juristisch geahndet. In Deutschland liefen sie dann unweigerlich ins offene Messer der «Massenabmahner». In Härtefällen drücken Waldorf & Frommer tatsächlich schon mal ein Auge zu. So musste eine mittellose Geflüchtete statt der geforderten 915 Euro «nur noch» 315 Euro zahlen.

Auch Maelle hat Glück im Unglück. Wegen der hohen Gerichtskosten in der Schweiz ist es unwahrscheinlich, dass Frommer & Waldorf sie hier aufsuchen werden. «Die Schweiz ist eine Insel. Und ein schwarzes Loch, was den illegalen Download anbelangt. Alles ist schwammig», sagt Björn Frommer.

* Name der Redaktion bekannt. Mitarbeit: Simone Luchetta