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Hunderttausende Handys identifiziertPolizei baut Handy-Überwachung massiv aus

Die Polizei kann Auskünfte über unbescholtene Handyuser einholen, ohne, dass diese es bemerken.

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Das Beispiel ist fiktiv, könnte sich aber so abspielen. Ein Zürcher Polizist verhört einen Dealer, dem er vorwirft, am Bahnhof Altstetten Drogen verkauft zu haben.  Der Dealer streitet dies ab. Er sei an besagtem Tag nicht in Altstetten gewesen, sondern in Bern. Der Polizist weiss indes, dass der Dealer lügt. Er hat sich auf Begehren des Staatsanwalts vor dem Verhör nämlich an den Dienst für Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF) gewandt. Der ÜPF konnte ihm anhand der Handydaten des Dealers bestätigen, dass sich dieser zum fraglichen Zeitpunkt in Altstetten aufgehalten hatte.  Nötig ist dafür die Genehmigung eines Zwangsmassnahmengerichts. Diese Gerichte sind in der Lage, sehr kurzfristig zu entscheiden, nötigenfalls innert Stunden.

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