Zürcher Handelsregister von A bis Z im Internet

Foto: Verstaubte Akteninvestigativ.ch, das Recherche-Netzwerk Schweiz, weist darauf hin, dass neuerdings fast alle Belege aus dem Handelsregister des Kantons Zürich online abrufen sind:

«Das Handelsregister des Kantons Zürich ist neu komplett online abrufbar. Bisher musste man persönlich auf dem Handelsregister vorbeigehen, um Akten einer Firma konsultieren zu können.

Für Journalisten sind Gründungsstatuten, Ausfinanzierung/Beteiligung, Verträge, Abschlüsse und evt. Korrespondenzen besonders wertvoll, weil sie bei Recherchen wertvolle Fakten und Details liefern können. Neu sind die gesamten hinterlegten Akten aller 95’000 registrierten Firmen online einsehbar. Gratis und sofort.»

Die Handelsregisterbelege lassen sich abrufen, indem man auf der Website des Kantonalzürcher Handelsregisteramtes die «Suche nach Firmen im Kanton Zürich» aufruft. Dort sucht man nach der gewünschten Gesellschaft – beispielsweise nach der Tamedia AG – und klickt in der rechten Spalte auf die Firmennummer:

Dadurch gelangt man zum Internet-Handelsregisterauszug und kann sich die Belege der einzelnen Einträge mittels Mausklick auf das Papiersymbol unter Namensangabe per E-Mail als PDF bestellen – bei der Tamedia AG beispielsweise den Eintrag vom 26. Juni 2007 mit der Tagesregister-Nummer 17933 (PDF):

Dieser Eintrag dokumentiert eine Veränderung der Zeichnungsberechtigungen bei der Tamedia AG. So darf seither unter anderem MAGAZIN-Chefredaktor Marco Finn Canonica kollektiv zu zweien für die Tamedia AG unterschreiben. Die gescannten Belege umfassen acht Seiten und zeigen die eigentliche Handelsregisteranmeldung mit Personenangaben und beglaubigten Unterschriften …

… sowie den Auszug aus dem Protokoll der entsprechenden Verwaltungsratssitzung:

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Öffentlichkeit des Handelsregisters ist Art. 10 der Handelsregisterverordnung (HRegV):

«Die Einträge im Hauptregister, die Anmeldungen und die Belege sind öffentlich. Die Einträge im Tagesregister werden mit der Genehmigung durch das EHRA öffentlich. Nicht öffentlich ist die mit der Eintragung zusammenhängende Korrespondenz.»

Fazit

Zürich ist gemäss investigativ.ch nach Basel-Stadt der zweite Kanton, dessen Handelsregister vollständig online abrufbar ist. Im Kanton Neuenburg sind immerhin die Statuten der einzelnen Gesellschaften online verfügbar. In allen anderen Kantonen ist das Handelsregister genauso öffentlich, der Zugang jedoch nur «offline» vor Ort oder auf dem Postweg möglich.

Ich hoffe, die Kantone Basel-Stadt und Zürich dienen als Vorbild für andere Kantone, denn erst durch den einfachen und kostenlosen Online-Zugriff gewinnt die Öffentlichkeit des Handelsregisters jene Bedeutung, die ihr zukommt.

Bild: Pixabay / Free-Photos, Public Domain-ähnlich.


Nachtrag vom 26. August 2012

Das Handelsregisteramt des Kantons Zürich weist in einer Mitteilung vom 23. August 2012 auf die Öffentlichkeit des Handelsregisters hin und empfiehlt, lediglich Protokollauszüge einzureichen:

«Gemäss Art. 10 HRegV sind die Einträge im Hauptregister, die Anmeldungen und die Belege öffentlich. […]

Etwa 1 Million beim Handelsregisteramt Kanton Zürich hinterlegte Eintragungsanmeldungen und Belege stehen auf dem Internet zum Download zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen daher, beim Einreichen von Handelsregisteranmeldungen von der in Art. 23 HRegV erwähnten Möglichkeit Gebrauch zu machen, von Protokollen lediglich Auszüge einzureichen. So vermeiden Sie, dass Geschäftsgeheimnisse oder personalbezogene Aussagen öffentlich werden. Es genügt, wenn solche Auszüge vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden des beschliessenden Organs unterzeichnet werden.»

(Via Swissblawg.)

3 Kommentare

  1. Vielen Dank. Nach dem letztem Klick muss man dann Name, Vorname und E-Mail eingeben. Doks werden dann wohl zugesendet und der eigene Name – die Daten des Auskunftsbegehrens – werden intern gespeichert.

    1. @Urs Brechbühl:

      «[…] Doks werden dann wohl zugesendet und der eigene Name – die Daten des Auskunftsbegehrens – werden intern gespeichert.»

      Ersteres kann ich bestätigen, zu Letzterem habe ich auf Anhieb keine Informationen gefunden. Jedenfalls werden nach Eingabe von Vorname, Name und E-Mail-Adresse die gewünschten Belege innert Sekunden per E-Mail zugestellt.

  2. Die Zusendung nur an eine E-Mail-Adresse (im Gegensatz zu direktem Online-Abruf der Belege) und die dazu nötige Abfrage von Name/Vorname und E-Mail-Adresse (an welche die Belege gesandt werden) dient m.E. der Verhinderung des automatisierten Abgreifens der Belege. Ein gelungener Kompromiss zwischen nutzerfreundlicher, einfacher Zugänglichkeit und Verhinderung ungewollter Datenaggregation durch Dritte.

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