Amerikanische Rechtsanwälte erobern die Cloud

Diagramm: Amerikanische Anwälte in der Cloud 2010-2013

Für viele Rechtsanwälte ist es heute selbstverständlich, bei Bedarf immer und überall arbeiten zu können (oder zu müssen). Auch aus diesem Grund gewinnt Cloud-Computing für Rechtsanwälte in Bedeutung. In den USA bewegt sich gemäss dem 2013 Legal Technology Survey Report der American Bar Association (ABA) bereits ein Drittel der Rechtsanwälte beruflich in der Cloud. Die tatsächliche Nutzung dürfte nochmals höher liegen.

Überdurchschnittlich ist die Cloud-Nutzung in den USA bei einzelnen Rechtsanwälten («Solo Practice») sowie bei kleinen und mittleren Anwaltskanzleien. 91 % der amerikanischen Rechtsanwälte nutzen ein Smartphone und 48 % ein Tablet, wobei jeweils iPhone (62 %) und iPad (91 %) mit Abstand am häufigsten verwendet werden.

Amerikanische Rechtsanwälte, die in der Cloud unterwegs sind, nutzen in erster Linie Anwendungen und Dienste, die nicht anwaltsspezifisch sind: Dropbox (58 %), Google Drive (44%), iCloud (29 %) und Evernote (23 %). Ausser iCloud gibt es diese Cloud-Angebote auch in Varianten für professionelle Anwender: Dropbox Business, Evernote Business und Google Apps for Business. Die tatsächliche Nutzung dürfte höher liegen: So gibt beispielsweise weniger als die Hälfte der iPhone- und iPad-Nutzer an, iCloud zu verwenden, obwohl erfahrungsgemäss bei fast jedem iPhone- und iPad-Nutzer einzelne iCloud-Dienste aktiv sind.

Bei anwaltsspezifischen Cloud-Angeboten dominieren Kanzleisoftware – Clio mit 13 % und Rocket Matter (3 %) – sowie Software zur Zeiterfassung wie insbesondere Bill4Time (5%).

An Cloud-Computing schätzen amerikanische Rechtsanwälte, dass sie rund um die Uhr (63%) und an jedem Ort mit Internet-Zugang – gerade auch mobil – bequem auf Anwendungen und Dienste zugreifen zu können (74 %). Als weitere Vorteile von Cloud-Computing werden die Kosten (56 %), die Datensicherung (49 %) und die Benutzerfreundlichkeit (44 %) genannt.

In zahlreichen amerikanischen Bundesstaaten – unter anderem in Kalifornien, Massachusetts und New York –, erklären entsprechende «Ethic Opinions» anwaltliches Cloud-Computing ausdrücklich für zulässig. Rechtsanwälte müssen dabei «Reasonable Care» walten lassen. In diesem Rahmen dürfte Cloud-Computing für alle Rechtsanwälte in den USA zulässig sein.

4 Kommentare

      1. Beim Lesen dieses Legaleese ist mir ganz schnell anders geworden:

        «[i]t is the Committee’s opinion that the use of unencrypted Internet e-mail for the purpose of transmitting confidential or privileged client communications does not, in most instances, constitute a violation of any applicable ethical rule, including Rule 1.6.»

        Obiges war schon vor dem Bekanntwerden des NSA-Schlamassels blauäugig und verantwortungslos.

        Es scheint mir zumindest nach schweizerischem Recht völlig unhaltbar, Anwaltstexte (abgesehen von harmlosen Inhalten) unverschlüsselt zu mailen oder in einer Cloud zu bearbeiten. Auch die Verwendung von Internet-Telefonie incl. Skype ist fragwürdig.

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