
Am Europäischen Datenschutztag vom 28. Januar 2026 veröffentlichte der EDÖB eine kurze Mitteilung über den «Einsatz generativer KI» und die «Herausforderungen für den Datenschutz».
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ist die schweizerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde für die Bearbeitung von Personendaten durch Bundesorgane und private Verantwortliche.
Gemäss der kurzen Mitteilung vom 28. Januar 2026 stellte Joël de Montmollin, Bereichsleiter für Arbeit, Bildung und Gesundheit beim EDÖB, an einer Konferenz in Lausanne die «Sichtweise des EDÖB in Bezug auf generative KI sowie Erfahrungen in diesem Bereich» vor.
Einerseits:
«(Generative) KI als solche unterliegt weder dem DSG noch der Zuständigkeit des EDÖB. Dies ändert sich jedoch, sobald personenbezogene Daten bearbeitet werden. Das technologieneutral formulierte DSG wird dann direkt anwendbar. Beim Einsatz von KI wird insbesondere der Grundsatz der Transparenz bedeutend, der eine notwendige Voraussetzung für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist: Die betroffenen Personen müssen insbesondere erkennen können, ob sie es mit einer KI zu tun haben und eruieren können, wie die Daten ihrer Prompts verwendet werden könnten.»
Andererseits:
«Schliesslich stellte de Montmollin die jüngsten Aktivitäten des EDÖB im Zusammenhang mit KI vor (s. dazu die beiden Mitteilungen auf der Website des EDÖB:»
Die Mitteilung endet abrupt und ohne sichtbare Verlinkung der erwähnten «beiden Mitteilungen auf der Website des EDÖB».
Im Anschluss an die Mitteilung sind drei frühere Mitteilungen auf der EDÖB-Website verlinkt:
- Abschluss Vorabklärung Coop: Einsatz intelligenter Videoüberwachungskameras an Selbstbedienungskassen (2. Oktober 2025)
- https://www.edoeb.admin.ch/de/update-geltendes-datenschutzgesetz-ist-auf-ki-direkt-anwendbar (8. Mai 2025)
- Abschluss Vorabklärung X (vormals Twitter): Verwendung von Personendaten für das Training der KI Grok (20. März 2025)
Die Mitteilung vom 28. Januar 2026 wiederholt im Wesentlichen den bereits bekannten Umstand, dass der EDÖB für die Bearbeitung von Personendaten mit KI eine «transparente Information» der betroffenen Personen fordert.
Die Mitteilung äussert sich hingegen nicht zu den Erfahrungen des EDÖB in diesem Zusammenhang.
Im Ergebnis bleibt der Informationsgehalt der Mitteilung für Verantwortliche, die nicht an der Veranstaltung in Lausanne teilnehmen konnten, dürftig.
EDÖB äussert sich über ChatGPT und vergleichbare «künstliche Intelligenz» (2023)
Beitragsbild: OpenAI / ChatGPT.