Die Verwertungsgesellschaft ProLitteris hat ihre Erwartungen für die geplante Plattform-Regulierung in der Schweiz veröffentlicht.
Mit dem neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) sollen in der Schweiz ausgewählte Angebote von grossen Techkonzerne doch noch reguliert werden.
ProLitteris positioniert sich klar als Befürworterin der geplanten Regulierung und stellt Forderungen für Verbesserungen gegenüber dem vorliegenden Vorentwurf.
Forderungen der Verwertungsgesellschaft ProLitteris
ProLitteris äussert sich in einem Beitrag auf ihrer Website pointiert zur Rolle der Plattformen und der Notwendigkeit einer entsprechenden Regulierung.
Im Beitrag vergleicht ProLitteris die Situation im Jahr 2019 mit der heutigen Situation:
«Die Auffälligkeit von damals und heute waren die Rechtsregeln, welche die Plattformen meistens nicht interessieren. Darunter sind Regeln des Gesetzes und des Anstandes, die für andere Akteure der öffentlichen Kommunikation selbstverständlich sind, für Medien, Unternehmen, Wissenschaft, Kultur, staatliche Behörden, Einzelpersonen.
Plattformen, Meister im Vermeiden und Ausweichen, kümmerten sich nicht um Grenzen ihrer Inhalte und Verbreitung. Sie neigen dazu, rechtsfrei und selbstgerecht zu agieren.
Und heute? Eine halbe Kindheit später sind die Kommunikationsplattformen noch mächtige – und noch wichtiger. Sie sind eine Infrastruktur für Demokratie, Zusammenhalt und Kultur.»
Ferner erklärt ProLitteris ihre befürwortende Haltung zur geplanten Regulierung:
«Für ProLitteris werden wir das Gesetzesvorhaben befürworten. Wir werden uns dazu äussern, ob endlich eine Mitverantwortung der Plattformen für Rechtsverletzungen, Missbräuche und Gefahren entsteht.»
Und:
«Zu stärken sind nicht nur allgemeine gesellschaftliche Anliegen gegen Desinformation, Diskriminierung von Gruppen und Hassrede, sondern auch subjektive Rechte. Solche sind Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte des geistigen Eigentums. Auch diese Rechte sind – im Ganzen gesehen – relevant für die Demokratie, den Rechtsstaat und die Gesellschaft.»
Und auch:
«Die ‹creative industries› haben auch eine wirtschaftliche Bedeutung. Der Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten sollte diesbezügliche Rechtsverletzungen erfassen. Und es braucht eine Rechtsvertretung und Durchsetzungsmöglichkeit in der Schweiz.»
Podcast-Gespräch mit ProLitteris-CEO Philip Kübler
In den aktuellen «Datenschutz-Plaudereien» sprach ich mit Dr. Philip Kübler, dem CEO von ProLitteris, über die Erwartungen an die geplante Plattform-Regulierung.
Philip Kübler äusserte sich unter anderem wie folgt:
- «Man muss für das Gesetz sein, denn es bringt eine Grundlage, eigentlich fast ironischerweise eine Plattform vom Gesetzgeber, um das Internet zu beaufsichtigen.»
- «Ich glaube, der Gesetzesentwurf wollte bewusst etwas weniger ambitioniert sein als der Digital Services Act (DSA) in der EU. Man wollte die Regulierung kleiner behalten. Und ja, wieso auch nicht? Das ist vielleicht auch ein schweizerischer Approach.»
- «Wir wissen, dass die Plattformen nicht nur Inhalte sehr wohl auswählen und selektionieren, sondern auch pushen. […] Ich würde nicht sagen, dass sie immer für jede Aussage haften. Aber mindestens eine reaktive Verantwortlichkeit wäre eigentlich etwas Natürliches.»
- «Das Haftungsprivileg ist für mich eigentlich ein Unding, ich muss fast sagen, eine Erbsünde der Generationen, die sich in der Internet-Entwicklung der letzten 30 Jahre abgelöst haben.»
- «Ich prognostiziere, dass die Haftungsbefreiung wahrscheinlich auch irgendwann de lege fällt. Und dass man einfach sagt, man müsse im Massengeschäft reaktiv in der Lage sein, missbräuchliche und strafbare Inhalte wegzuputzen. Und wenn das nicht gelingt, folgt früher oder später die Haftung für das Delikt.»
Siehe auch: Kommunikationsplattformen vor dem Eisberg – oder in freier Fahrt? (Philip Kübler)
Beitragsbild: Google / Gemini.