Liechtenstein: Direkte Demokratie künftig ohne Vorbehalt?

Foto: Schloss Vaduz

Das Fürstentum Liechtenstein kennt, ähnlich wie die Schweiz, viele Elemente der Direkten Demokratie. Im Gegensatz zur Schweiz steht der durch Volksabstimmungen ermittelte Volkswille immer unter dem Vorbehalt der fürstlichen Genehmigung («Sanktion»).

Bei der Online-Publikation «DirekteDemokratie.com», deren Trägerverein ich präsidiere, beschreibe ich heute eine Volksinitiative, die dieses Vetorecht des Fürstenhauses in Liechtenstein abschaffen möchte.

Aus meiner schweizerischen Perspektive wäre eine Abschaffung dieses Vetorechts naheliegend, denn ansonsten besteht die Direkte Demokratie im Fürstentum Liechtenstein weiterhin nur zum Schein.

Mein Artikel bei «DirekteDemokratie.com» ist als Volltext online verfügbar.

Foto: Wikimedia Commons / Presse- und Informationsamt, Vaduz, «Schloss Vaduz: Wohnsitz des Fürsten von Liechtenstein», CC BY-SA 3.0-Lizenz.

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