Startup-Gründung mit Sacheinlagen statt Bargeld?

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Startup-Gründer verfügen nicht immer über die notwendigen Barmittel für die Gründung einer Kapitalgesellschaft und erwägen deshalb eine Sacheinlagegründung. In meinem neusten Gastbeitrag bei startwerk.ch erläutere ich die Voraussetzungen für Sacheinlagegründungen bei Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

Im Ergebnis rate ich Startups grundsätzlich von Sacheinlagegründungen aufgrund fehlender Barmittel ab, denn Sacheinlagen können die notwendigen flüssigen Mittel nicht ersetzen. Gerade bei typischen Startup-Gründungen mit Minimalkapital werden Sacheinlagegründungen als unseriös wahrgenommen und führen zu berechtigten Fragen bezüglich der Liquidität.

Mein Gastbeitrag ist bei startwerk.ch im Volltext online.

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