Totalausfall bei Webland mit totalem Ausschluss der Haftung

Screenshot: status.webland.ch (21. Dezember 2025)

Der grosse Hoster Webland in der Schweiz verzeichnete während mehr als drei Wochen im November und Dezember 2025 einen Totalausfall.

Die zahlreichen Kundinnen von Webland konnten während Wochen nicht mehr auf ihre E-Mail zugreifen und ihre Websites waren offline. Es bestehen bis heute noch einzelne Probleme, wie die Statusseite von Webland zeigt.

Der Hoster gehört seit 2022 gemeinsam mit dem schweizerischen Hoster Hoststar zur schwedischen Miss Group, nach eigenen Angaben «one of the fastest growing digital solutions provider company [sic!] in Europe.» Hinter der Miss Group steht der schwedische Private Equity-Investor Mattias Kaneteg mit Wohnsitz in Dubai.

Webland: Positionierung mit «Swissness», «Sicherheit» und «Qualität»

Webland positioniert sich gezielt als Hoster mit «Swissness und Sicherheit» und betont die «Qualität» der angebotenen Hosting-Leistungen.

Alle Server würden, so der Hoster, in der Schweiz betrieben, und man biete «Schweizer Qualitäts Hosting [sic!]» an. Man sei «ein BAKOM registrierter Internet Service Provider» und habe sogar eine angebliche «Mitgliedschaft» beim erwähnten BAKOM, also beim Bundesamt für Kommunikation.

Webland sieht sich als «führenden Schweizer Provider» und legt nach eigenen Angaben «sehr grossen Wert auf eine einwandfreie und hochstehende Infrastruktur»:

«Aus diesem Grund scheuen wir keinen Aufwand und keine Investitionen für einen ausfallsicheren und qualitativ hochstehenden Betrieb Ihrer Server / Website.»

In der eigenen Kommunikation spart Webland nicht mit Superlativen, zum Beispiel:

«Swissness und ihre Tugenden wie Qualität, technische Innovation, Top-Kundenzufriedenheit, Zuverlässigkeit, Präzision und Sicherheit sind somit zentraler und gelebter Bestandteil der Firmenphilosophie und keine leeren Versprechungen […].»

Oder:

«Die Webland AG betreibt eigene, redundante und hochmoderne Rechenzentren in Basel und München­stein/BL – zwei sichere Schweizer Standorte von höchster Qualität, wohin selbst Banken ihre Infrastruktur ausgelagert haben. Eine kompromisslos ausgelegte und eingesetzte Technologie sorgt für ausnahmslose Betriebssicherheit. Sämtliche Infrastrukturen werden zur Sicherstellung der höchsten Verfügbarkeit rund um die Uhr von unserem Servicecenter überwacht […].»

Oder auch:

«Die gesamte Plattform ist geclustert und virtualisiert, bei Ausfall einzelner Systeme übernehmen andere die Aufgaben ohne Unterbruch.»

Die Selbstdarstellung von Webland passt offensichtlich nicht zum wochenlangen Totalausfall.

Haftung: Was steht in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) von Webland?

Screenshot: AGB von Webland (21. Dezember 2025)

Der Totalausfall bei Webland führte bei den betroffenen Kundinnen zu erheblichen Schäden. Sie waren beispielsweise nicht mehr per E-Mail erreichbar oder konnten ihren Onlineshop nicht mehr betreiben.

Wie ist die Haftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Webland geregelt?

Ein Blick in die AGB von Webland für das Hosting zeigt, dass die Regelungen zur Haftung in einem direkten Widerspruch zur Kommunikation von Webland stehen.

Im Abschnitt «Haftung und Gewährleistung» erklärt Webland die eigenen Hosting-Leistungen als «eigenes Risiko der Kunden»:

«Die Nutzung der von Webland erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Webland übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien oder anderer Informationen im Internet entstehen.»

Ferner schliesst Webland jede Haftung aus, also ausdrücklich auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz:

«Webland übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe. Webland haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.»

Gemäss Art. 100 Abs. 1 OR ist ein solch weitgehender Haftungsausschluss nichtig:

«Eine zum voraus getroffene Verabredung, wonach die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein würde, ist nichtig.»

Genauso schliesst Webland die Haftung für «Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle» der eigenen Infrastruktur aus:

«Webland kann nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle des internen Webland Netzwerks, des Fernmeldenetzes der Swisscom AG sowie anderen Netzwerk Betreibern und des Internets verantwortlich gemacht werden.»

Die Gewährleistung der Datensicherheit ist eine gesetzliche Pflicht gemäss Art. 8 Abs. 1 DSG:

«Der Verantwortliche und der Auftragsbearbeiter gewährleisten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen eine dem Risiko angemessene Datensicherheit.»

Die Gewährleistung der Datensicherheit umfasst unter anderem die Gewährleistung der Verfügbarkeit: Daten sollen verfügbar sein, wenn sie benötigt werden (Art. 2 lit. b u. Art. 3 Abs. 2 DSV).

Die AGB bedeuten, dass Webland in der Kommunikation mit Versprechen wirbt, die Webland von Anfang an erklärtermassen nicht einhalten möchte.

Mit den AGB versucht Webland gegenüber den Kundinnen faktisch zu erklären, sie hätten geradezu Glück, wenn die bezahlten Hosting-Leistungen überhaupt erbracht werden.

Webland scheint zu wissen, dass die eigenen Hosting-Leistungen nicht sicher und zuverlässig genug angeboten werden können. In der Folge verzichtet Webland aber nicht auf die Tätigkeit als Hoster, sondern versucht, jede Haftung auszuschliessen und jedes Risiko auf die Kundinnen abzuwälzen.

Vergleich: Wie regeln andere grosse Hoster in der Schweiz die Haftung?

Ein Vergleich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anderer grosser Hoster in der Schweiz zeigt, dass der Versuch von Webland, gar nicht zu haften, ungewöhnlich ist.

Das zeigt beispielhaft der grosse Hoster Hostpoint, bei dem übrigens im Dezember 2005 der letzte grosse Ausfall bei einem grossen schweizerischen Hoster zu verzeichnen war.

In den AGB von Hostpoint für das Hosting findet sich folgender Haftungsausschluss:

«Hostpoint haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hostpoint verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.»

Und:

«Die Haftung von Hostpoint für mittlere bzw. normale Fahrlässigkeit ist auf den Betrag von CHF 100’000.00 pro Kalenderjahr beschränkt.»

Und auch:

«Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung von Hostpoint gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.»

Damit vergleichbar ist der Haftungsausschluss in den AGB von Cyon, einem weiteren grossen Hoster in der Schweiz:

«cyon haftet gegenüber dem Kunden für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden.»

Und:

«Die Haftung von cyon für mittlere bzw. normale Fahrlässigkeit ist auf den unmittelbaren Schaden und betragsmässig auf die vom Kunden für die laufende Vertragsperiode bezahlte Vergütung beschränkt.»

Und auch:

«Ausgeschlossen ist im Weiteren jegliche Haftung von cyon für Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die sie nicht zu vertreten hat.»

Cyon und Hostpoint versuchen nicht, die gesetzlich zwingende Haftung bei grober Fahr­lässig­keit oder Vorsatz über ihre AGB auszuschliessen. Sie erklären ihre Leistungen auch nicht zu einem Risiko für die Kundinnen.

Siehe auch:

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