Neuer Streaming-Trend stellt vermeintliche Pädophile bloss

Logo: SonntagsBlick

Rechtsanwalt Martin Steiger sprach mit dem «SonntagsBlick» über den Trend, angebliche Pädokriminelle bei TikTok und anderen Social Media-Plattformen gezielt an den Pranger zustellen.

Ausgangslage:

« […] Junge Nutzer streamen in Echtzeit, wie sie angebliche Pädophile entlarven – und begehen dabei selber Straftaten, vor den Augen Tausender Zuschauerinnen und Zuschauer.

Für ihre Liveübertragung werben die Streamer gezielt junge Frauen an, die bereit sind, sich als Minderjährige auszugeben. Über OmeTV, eine Plattform für zufällige Videochats, kontaktieren die Lockvögel dann gezielt fremde Männer mit Neigungen für Minderjährige.

In den Chats erfragen die Frauen gezielt persönliche Daten – ihre Gesprächspartner sind dabei für Zuschauerinnen und Zuschauer zu erkennen, die Gesichter unverpixelt, die Stimmen identifizierbar. Im Lauf der Sendung gehen zahlreiche Geldspenden ein, die in die Tasche des Streamers fliessen.»

Und:

«[…] Das Motiv der Streamer sei offenbar gar nicht, gegen Missbrauch vorzugehen. Vielmehr stünden bei ihnen Unterhaltung, Follower, Klicks und Geld im Vordergrund. In den Streams stifteten die Frauen ihr jeweiliges Gegenüber immer wieder offensiv zu Straftaten an. Da die Chats einvernehmlich ablaufen und sich die Lockvögel als 16-Jährige ausgeben, habe eine Anzeige gegen die Männer rechtlich keine Aussicht auf Erfolg […].»

Rechtliche Beurteilung:

«Rechtlich gesehen ist das Vorgehen der jungen Pädophilenjäger riskant, bestätigt Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum: ‹Gespräche dürfen nicht beliebig und ohne Einwilligung aufgezeichnet werden.› Die betroffenen Männer aber hätten einer Aufzeichnung nicht zugestimmt, zudem bestehe weder ein überwiegendes privates noch ein öffentliches Interesse an einer Veröffentlichung der Streams. Dass persönliche Daten zugänglich und Gesichter für die Öffentlichkeit erkennbar seien, mache den Schaden nur noch grösser. »

Und:

«Aktionen wie diese verletzten das Persönlichkeits- und Datenschutzrecht. Die Streamer, so Steiger, bewegten sich damit im Bereich des Vergehens, also Strafbeständen, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Wer von einer solchen Aktion betroffen sei, könne sowohl gegen Mitwirkende als auch gegen die Verantwortlichen vorgehen, etwa gegen Plattformen, die solche Streams ermöglichen. »

Allerdings:

«In der Praxis scheuten sich allerdings viele davor, Anzeige zu erstatten, so der Jurist weiter: ‹Es ist nachvollziehbar, dass man ungern bei der Polizei oder einem Anwalt erklären möchte, öffentlich blossgestellt worden zu sein, etwa im Zusammenhang mit einem sogenannten Pedo-Hunting-Fall›.»

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.